Wie Lang Muss Man Auf Eine Rechnung Warten
Wann Kunden eine Rechnung nicht mehr bezahlen müssen
Nach einer bestimmten Frist sind Konsumenten nicht mehr verpflichtet, Forderungen zu begleichen.
Die Rechnung des Elektroinstallateurs überraschte Marianne Kofmehl (Name geändert) . Denn sie hatte ihm schon einen stattlichen Betrag bezahlt. Nach langer Zeit erhielt sie nun eine weitere Rechnung über mehrere 10'000 Franken.
Ein Blick auf das Datum zeigt, dass die Arbeiten vor mehr als fünf Jahren abgeschlossen worden sind. Marianne Kofmehl ist verunsichert: Der Handwerker hat im Rahmen einer Totalsanierung eines alten Wohngebäudes zwar etliche Arbeiten verrichtet, doch sie kann sich nicht erinnern, ob seine späte Forderung berechtigt ist. Und schliesslich zweifelt sie daran, ob er diese überhaupt durchsetzen kann.
Streitfälle in der Grauzone
Es gibt gute Gründe für Zweifel. Denn nach Obligationenrecht gilt bei Handwerksarbeiten eine Verjährungsfrist von fünf Jahren. Doch das Bundesgericht hat die Kriterien klar eingeschränkt: Diese Frist gilt nur, solange die Leistung rein manuelle Arbeiten beinhaltet. Kommen in grösserem Umfang administrative Tätigkeiten, Planung oder andere intellektuelle Leistungen hinzu, muss ein Kunde die Forderung erst nach zehn Jahren nicht mehr begleichen.
«Beim Neubau eines Hauses beträgt die Frist zehn Jahre, bei kleinen Handwerksarbeiten wie beispielsweise Malerarbeiten in einigen Zimmern, dem Ersetzen von einzelnen Fenstern oder ähnlichen Arbeiten gilt die fünfjährige Frist», sagt Frédéric Krauskopf, Professor für Privatrecht an der Universität Bern. Dazwischen gibt es eine grössere Grauzone, in der bei Streitfällen die Gerichte entscheiden müssen, welche Verjährungsfrist nun gilt. Im Fall von Marianne Kofmehl dürften es eher zehn Jahre sein.
Verschickt ein Gläubiger eine Rechnung spät, so ist das sein Fehler. Entsprechend darf er keinen Verzugszins verlangen.
Wenn der Kunde unsicher ist, ob das Unternehmen die verrechneten Leistungen auch tatsächlich erbracht hat, kann er Beweise verlangen. Handwerker lassen den Kunden nach verrichteter Arbeit oft ein Abnahmeprotokoll unterzeichnen. Sind darin alle verrechneten Arbeiten aufgeführt, so anerkennt ein Gericht dies in der Regel. Ohne Abnahmeprotokoll wird die Beweisführung jedoch schwieriger. «Heute können Handwerker den Nachweis oft mit E-Mails oder Handy-Fotos erbringen», sagt Krauskopf. Ohne solche Belege müssen im Streitfall oft Mitarbeiter vor Gericht als Zeugen aussagen. Ihre Stellungnahmen haben weniger Gewicht, da es ihnen schwerfallen dürfte, den eigenen Arbeitgeber zu belasten.
Verschickt ein Gläubiger eine Rechnung spät, so ist das sein Fehler. Entsprechend darf er keinen Verzugszins verlangen. «Der Verzug beginnt erst, wenn mit einer Mahnung eine letzte Frist gesetzt worden ist», erläutert Krauskopf. Ein Verzugszins wird also nur fällig, wenn ein Schuldner den ausstehenden Betrag nach einer Mahnung nicht überweist.
Verschiedene Fristen
Die Verjährung gibt es nicht nur bei Handwerker-Rechnungen, sondern auch bei anderen Forderungen aller Art. Die Fristen variieren. Der Hauptgrund für die Verjährung sind die erwähnten Unsicherheiten: Je weiter eine Forderung zurückliegt, desto schwieriger wird es, sie korrekt zu rekonstruieren. Streng rechtlich betrachtet, bleibt eine Forderung selbst nach einer Verjährung bestehen. Der Schuldner ist aber nicht mehr verpflichtet, diese zu bezahlen. Wichtig aus Konsumentensicht: Der Schuldner muss die Verjährung selber feststellen und darauf hinweisen. Kommt es wegen einer späten Forderung zu einem Rechtsstreit, ist es dem Richter ausdrücklich untersagt, von sich aus auf die Verjährung hinzuweisen.
Eine Verjährungsfrist kann unterbrochen werden. Sie beginnt wieder bei null, wenn der Gläubiger eine Betreibung einleitet, klagt oder wenn der Kunde die Schuld anerkennt.
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Source: https://www.tagesanzeiger.ch/wirtschaft/sozial-und-sicher/wann-kunden-eine-rechnung-nicht-mehr-bezahlen-muessen/story/26591474
Posted by: johnsonmanis1967.blogspot.com
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