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Wie Lange Kann Man Die Krankenkasse Wechseln

Krankenkasse wechseln: Das sollten Sie ab 2021 beachten!

Inhalt im Überblick

Wie kann ich meine Krankenversicherung wechseln?

Mit Beginn des Jahres 2021 ist der Wechsel einer gesetzlichen Krankenkasse stark erleichtert worden. Während in der Vergangenheit noch eine Kündigung durch den Versicherten notwendig war, reicht es fortan, die Mitgliedschaft bei der neuen gesetzlichen Krankenversicherung zu beantragen.

Die neue Krankenkasse berechnet nach dem Eingang des Antrags die Kündigungsfrist und informiert die vorherige Krankenkasse über den Wechselwunsch. Im Anschluss teilt die vorherige Krankenkasse dem Versicherten das Enddatum des aktuellen Versicherungsverhältnisses mit.

In drei einfachen Schritten die Krankenkasse wechseln

  1. Mitgliedschaftsantrag bei der neuen gesetzlichen Krankenversicherung stellen.
  2. Arbeitgeber, Agentur für Arbeit oder Rentenversicherungsträger über die neue Krankenversicherung informieren.
  3. Bestätigung der neuen Krankenversicherung gegenüber dem Arbeitgeber und Versicherten.

Gut zu wissen: Die neue Krankenversicherung darf Versicherte nicht ablehnen. Auch nicht, wenn diese schon älter oder krank sind.

Welche Kündigungsfristen gelten bei einem Krankenkassenwechsel?

Trotz des neuen Krankenkassenwahlrechts müssen Versicherte entsprechende Kündigungsfristen ihrer vorherigen Krankenversicherung beachten. In der Regel gilt eine Frist von zwei Monaten zum Monatsende. Die exakte Einhaltung der Kündigungsfristen wird jedoch von den beiden betroffenen Krankenkassen geprüft. Eine gleichzeitige Versicherung in zwei gesetzlichen Krankenkassen ist dadurch ausgeschlossen.

Ordentliche Kündigung

Für alle Versicherten gilt: Nach einem Kassenwechsel sind Sie grundsätzlich für12 Monate an Ihre neue Krankenkasse gebunden. Danach beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate zum Monatsende.

Beispiel: Sie sind seit 1. April 2020 bei Ihrer bisherigen Kasse versichert. Ihre Mitgliedschaft kann daher frühestens am 31. März 2021 enden. Um ab April 2021 Mitglied bei einer neuen Krankenkasse zu werden, muss Ihr Mitgliedschaftsantrag spätestens im Januar 2021 bei dieser eingegangen sein.

Ausnahme: Sofern ein Wahltarif bei der Krankenkasse abgeschlossen wurde, können daraus Bindungsfristen von bis zu 3 Jahren existieren.

Sonderkündigungsrecht

Ändert eine Krankenkasse ihren Beitragssatz, existiert ein Sonderkündigungsrecht. In dem Fall kann direkt ein Antrag auf Mitgliedschaft bei der neuen Krankenversicherung gestellt werden. Die Kündigung der vorherigen Krankenkasse wird mit Ablauf des übernächsten Kalendermonats wirksam.

Übrigens: Krankenkassen sind dazu verpflichtet, ihre Versicherten spätestens einen Monat vor der ersten Fälligkeit des geänderten Beitragssatzes darüber zu informieren und& auf das Sonderkündigungsrecht hinzuweisen.

Beispiel: Sie sind seit 1. Juni 2020 bei Ihrer bisherigen Kasse versichert, die Sie darüber informiert, ab 1. Januar 2021 einen veränderten Zusatzbeitrag zu erheben. Somit können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, obwohl Sie noch keine 12 Monate bei dieser Kasse versichert sind. Kündigen Sie also bis spätestens 31. Januar 2021, können Sie ab 1. April 2021 Mitglied einer anderen Krankenkasse werden.

Ausnahme: Sofern Sie freiwillig bei Ihrer Krankenkasse versichert sind und einen Wahltarif für ein gesetzliches Krankengeld abgeschlossen haben, haben Sie trotz des veränderten Zusatzbeitrags kein Sonderkündigungsrecht.

Sofortiges Krankenkassenwahlrecht

Es besteht auch die Möglichkeit, die Krankenkasse zu wechseln, ohne die 12-monatige Bindungsfrist oder den zweimonatigen Kündigungszeitraum zu beachten. Bei einem Wechsel des Arbeitgebers haben Versicherte ein sofortiges Recht, die Krankenversicherung zu wechseln. Dieses Wahlrecht gilt bis zu 14 Tage nach dem neuen Beschäftigungsbeginn.

In diesen Fällen gelten keine der genannten Kündigungs- und Bindungsfristen:

  • Sie wechseln den Arbeitgeber
  • Der Verdienst über- oder unterschreitet die Jahresarbeitsentgeltgrenze und Sie werden vom Pflichtmitglied zum freiwilligen Mitglied oder umgekehrt
  • Sie waren bisher angestellt und machen sich selbstständig
  • Sie waren familienversichert und müssen sich jetzt selbst versichern, zum Beispiel weil Sie eine Berufsausbildung beginnen
  • Sie werden arbeitslos und bekommen Arbeitslosengeld

Beispiel: Sie haben am 1. Juni 2020 eine Beschäftigung bei einem neuen Arbeitgeber begonnen. Bis zum 14. Juni können Sie von ihrem sofortigen Kassenwahlrecht gebrauch machen und Ihre Mitgliedschaft gegenüber der neuen gesetzlichen Krankenversicherung erklären. Entscheidend ist hierbei das Datum, an dem Ihr Antrag bei der Krankenkasse eingeht.

Was kostet eine gesetzliche Krankenversicherung?

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung wird ein einheitlicher Beitragssatz erhoben, unabhängig davon, ob der Versicherte alt oder jung, krank oder gesund ist. Grundsätzlich setzt sich dieser Beitragssatz aus einem allgemeinen Beitrag und einem zusätzlichen Beitrag zusammen. In ganz Deutschland und für alle gesetzlichen Krankenversicherungen gilt seit 2015 ein allgemeiner Beitragssatz von 14,6 Prozent. Der Zusatzbeitrag wird von jeder einzelnen Kasse in unterschiedlicher Höhe festgelegt. Der Beitrag einer Krankenversicherung wird prozentual angegeben und steht im Verhältnis zum eigenen Bruttoeinkommen. Dadurch zahlen Versicherte mit mehr Einkommen automatisch einen höheren Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung.

Gut zu wissen: Neben Ihrem Beitrag für die Krankenversicherung wird zeitgleich auch Ihr individueller Beitrag für die Pflegeversicherung an Ihre Krankenkasse abgeführt. Dieser unterscheidet sich je nach Wohnort und Lebenslage. Um bei diesen vielen Regelungen den Überblick zu behalten, können Sie unseren Beitragsrechner nutzen, um Ihre zu zahlenden Beiträge am Beispiel der AOK PLUS zu berechnen.

Zum Beitragsrechner

Welche Leistungen bieten gesetzliche Krankenversicherungen?

In Deutschland sind ca. 95 Prozent der Leistungen gesetzlich vorgeschrieben und somit bei allen Krankenkassen identisch. Mit individuellen Zusatzleistungen können die Krankenkassen ihr Angebot für die Versicherten jedoch erweitern. Bei der Wahl der neuen Krankenkasse sollten daher die Zusatzleistungen mit den eigenen Bedarfen abgeglichen werden. Einige Krankenkassen bieten beispielsweise Zuschüsse zur professionellen Zahnreinigung, eine Rückerstattung für Osteopathie-Behandlungen oder besondere Leistungen für Schwangere. Ebenso tauchen im Portfolio der Kassen Zusatztarife für den Schutz auf Auslandsreisen oder Prämienprogramme zur Rückerstattung von gezahlten Beiträgen auf.

Nachfolgend sehen Sie passende und bei unseren Versicherten beliebte Zusatzleistungen der AOK PLUS.

Welche Krankenversicherung passt zu mir?

Die gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich in der Höhe des Beitragssatzes, bei den individuellen Zusatzleistungen und im Service-Angebot. Bei einem Wechselwunsch sollten vorher diese drei Kriterien der neuen Krankenkasse bewertet werden. So existieren beispielsweise reine "Direktversicherungen", welche die Kommunikation auf Online-Kanäle und Telekommunikation beschränken. Weiterhin gibt es auch Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), welche neben den wichtigen Online-Kanälen ihren Versicherten bei Bedarf ein dichtes Filialnetz anbieten.

In Deutschland existieren weit über 100 gesetzliche Krankenkassen. Um vor einem Wechsel die zu Ihren Ansprüchen passende Krankenkasse zu identifizieren, lohnt sich immer ein Vergleich des Beitrags, der Zusatzleistungen und der Service-Angebote. Vergleichsportale wie check24 oder verivox schaffen die diesbezüglich notwendige Transparenz.

Krankenkassen vergleichen

Wann ist eine Familienversicherung möglich?

Bei den gesetzlichen Krankenkassen können Kinder (leiblich, Pflegekinder, Stiefkinder, Enkelkinder) und eingetragene Lebenspartner unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei mitversichert werden. Folgende Kriterien dienen als erster Indikator, ob eine Familienversicherung möglich ist.

1. Das Familienmitglied wohnt in Deutschland.

2. Das Familienmitglied darf auch unter Berücksichtigung der Einkommensgrenzen und Altersgrenze nicht selbst versicherungspflichtig sein.

3. Das Familienmitglied darf nicht hauptberuflich selbständig sein. (Aufgewendete Wochenarbeitszeit über 18 Stunden)

AOK Faktenbox: Familienversicherung

So genießt Ihre ganze Familie den gleichen umfassenden Versicherungsschutz.

Haben Sie noch Fragen?

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin zum Wechsel der Krankenkasse.

Wie Lange Kann Man Die Krankenkasse Wechseln

Source: https://www.aok.de/pk/plus/inhalt/krankenkasse-wechseln-11/

Posted by: johnsonmanis1967.blogspot.com

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