Bild zum Thema Ihr Weg zur psychosomatischen Reha – die FAQ: Gruppe von Rehapatienten in einem Gespräch.

Inhalt

Wer an einer psychischen Krankheit leidet, kämpft oft jahrelang mit Einschränkungen. Das kann zu langen Ausfällen im Job führen und schlimmstenfalls zur Arbeitsunfähigkeit. Eine psychosomatische Reha ist geeignet für Menschen, die an Depressionen, Burnout, Essstörungen oder anderen psychischen Krankheiten leiden. Bei dem mehrwöchigen stationären Aufenthalt in einer Fachklinik lernen sie, wie sie mit ihrer Situation umgehen, erarbeiten gemeinsam mit Experten eine Alltagsstruktur und finden unter psychologischer Anleitung einen Weg aus der Krise. In diesem Frage-Antwort-Stück gibt es alle wichtigen Informationen und Ansprechpartner auf einen Blick.

Welchen Zweck hat eine Reha für psychisch kranke Menschen?

Wer an einer psychischen Krankheit leidet, fällt oft lange aus und kann mitunter gar nicht mehr in den Beruf zurückkehren. In der psychosomatisch-psychotherapeutischen Rehabilitation lernen Patienten, ihre Krankheit besser zu verstehen und einzuschätzen. Gemeinsam mit Therapeuten arbeiten die Reha-Patienten an den Symptomen ihrer Krankheit, die sie im täglichen Leben einschränken, zum Beispiel Panikattacken.

Das Besondere an einer Reha: Schon während des Aufenthalts wird gemeinsam mit den Patientinnen und Patienten ein Konzept zur beruflichen und sozialen Wiedereingliederung erarbeitet. Ziel ist es, dass die Lebensqualität der Versicherten verbessert wird und sie nach Abschluss der Reha wieder arbeiten können.

Wer kommt für eine psychosomatische Reha infrage?

Patienten mit diagnostizierten Krankheitsbildern wie

  • Essstörungen (Magersucht, Bulimie, Adipositas)
  • Depressionen
  • Angststörungen
  • Zwangserkrankungen
  • Posttraumatische Belastungsstörungen
  • Schmerzzustände
  • Schlafstörungen
  • funktionelle Beschwerden
  • Persönlichkeitsstörungen
  • ADHS
  • sexuellen Funktions- und Verhaltensstörungen
  • arbeitsplatzbezogenen Ängsten
  • Mobbing
  • Burnout
  • Psychischen Störungen als Folge von schweren oder chronisch verlaufenden Erkrankungen

Wer verschreibt eine Reha für die Psyche?

Gemeinsam mit ihrem behandelnden Arzt oder Betriebsarzt können Versicherte besprechen, ob eine medizinische Rehabilitation notwendig und sinnvoll ist.

Wie beantrage ich eine psychosomatische Reha?

Zunächst empfiehlt sich ein Gang zum behandelnden Arzt oder Betriebsarzt. Er stellt einen kurzen Befundbericht aus. Die Reha muss vom Versicherten selbst beantragt werden. Die Formulare bekommt man direkt bei der Rentenversicherung, bei den Auskunfts- und Beratungsstellen sowie online. Der ausgefüllte Antrag geht an die Deutsche Rentenversicherung. Mit in den Umschlag gehören wichtige medizinische Befunde wie Gutachten oder Arztbriefe.

Der Antrag wird an die Rentenversicherung gerichtet, die oben rechts auf der letzten Renteninformation steht. Hat man keine zur Hand, kann beim kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800 nachgefragt werden, bei welchem Rentenversicherungsträger man geführt wird. Die Mitarbeiter dort können kurz in das Rentenkonto schauen und checken, ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden.

Was sind die Voraussetzungen für eine psychosomatische Reha?

Medizinisch:

  • Der Arzt muss die Reha im Befundbericht befürworten
  • Die Erwerbsfähigkeit muss aufgrund der Erkrankung erheblich gemindert oder gefährdet sein
  • Es besteht eine positive Prognose, dass die Verminderung der Erwerbsfähigkeit durch die Reha verbessert oder wiederhergestellt werden kann oder dass der Arbeitsplatz erhalten werden kann
  • Wer eine Reha beantragt, muss „rehafähig" sein, also in der Lage dazu, an Therapien und Anwendungen teilzunehmen

Versicherungsrechtlich:

Um eine Reha beantragen zu können, muss der Versicherte in den letzten zwei Jahren vor dem Antrag sechs Kalendermonate Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit gezahlt haben, innerhalb von zwei Jahren nach einer Ausbildung eine versicherte Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit aufgenommen haben oder zum Zeitpunkt des Antrags die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllen. Auch wer bereits eine Rente bezieht, kann eine Reha beantragen.

Darf ich mir die Reha-Klinik aussuchen oder habe ich Mitspracherecht bei der Auswahl der Reha-Klinik?

Wenn Sie in eine spezielle Reha-Klinik möchten oder Präferenzen zu Ort oder Region haben, sollten Sie dies schon in Ihrem Antrag formulieren. Die Deutsche Rentenversicherung versucht, Ihre Wünsche zu berücksichtigen. Voraussetzung ist, dass die Behandlung in Ihrer Wunsch-Rehaklinik ebenso effektiv und wirtschaftlich durchgeführt werden kann wie in der Einrichtung, die die Deutsche Rentenversicherung ansonsten für Sie auswählen würde.

Am Ende entscheidet der Rentenversicherungsträger, wo die Reha stattfindet. Sollten Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sein, können sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, dieser muss begründet sein.

Wie hoch sind die Chancen, dass meine psychosomatische Reha genehmigt wird?

Aus ärztlicher Sicht wird eine Reha befürwortet, wenn Hinweise dafür vorliegen, dass die der psychischen Störung zugrunde liegende Krankheit anhalten wird und Vorbehandlungen zu keiner nennenswerten Verbesserung geführt haben. Die Rentenversicherung stimmt zu, wenn die medizinischen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wie lange dauert eine psychosomatische Reha?

Die psychosomatische Reha dauert durchschnittlich rund sechs Wochen und wird in der Regel stationär angeboten. Die Dauer kann je nach Krankheitsbild jedoch variieren. Den genauen Termin, wann es losgeht, bekommen Sie unaufgefordert von der Reha-Einrichtung mitgeteilt.

Wie lange muss ich auf den Antritt der psychosomatischen Reha warten?

Das hängt von der Indikation (nicht jede Klinik eignet sich für jede Krankheit), freien Betten und der Dringlichkeit einer Reha ab.

Wer zahlt die psychosomatische Reha?

Ist die Erwerbstätigkeit gefährdet und die medizinischen und sowie versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sind erfüllt, übernimmt die Deutsche Rentenversicherung die Kosten.

Muss für die psychosomatische Reha eine Zuzahlung geleistet werden?

Die Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Betreuung, therapeutische Leistungen und medizinische Anwendungen trägt die Deutsche Rentenversicherung. Bei stationären Aufenthalten müssen Patienten sich anteilig an den Kosten beteiligen – mit höchstens 10 Euro pro Tag für längstens 42 Tage pro Kalenderjahr. In diesem Kalenderjahr schon geleistete Reha-Tage mit Zuzahlung werden mit einberechnet.

Je nach Einkommen können viele Patienten sich von der Zuzahlung ganz oder teilweise befreien lassen, über die Details informiert der Rentenversicherungsträger.

Wer deckt meinen Verdienstausfall?

Während der Reha haben Arbeitnehmer sechs Wochen lang Anspruch auf Fortzahlung ihres Gehalts durch den Arbeitgeber. Ist dieser Anspruch aufgebraucht, zahlt der Rentenversicherungsträger Übergangsgeld für die Dauer der Reha. Das Übergangsgeld beträgt für Versicherte ohne Kinder 68 Prozent des letzten Nettogehalts, mit einem Kind mit Kindergeldanspruch 75 Prozent.

Bei Selbstständigen und freiwillig Versicherten wird das Übergangsgeld aus 80 Prozent des Einkommens errechnet, das den vor Beginn der Leistungen für das letzte Kalenderjahr gezahlten Beiträgen zugrunde liegt.

Wie setzt sich die Behandlung in der psychosomatischen Reha zusammen?

In einer psychosomatischen Reha erhalten Patienten eine Kombination aus Psychotherapie und Verhaltenstherapie, ärztlicher Therapie, medikamentöser Therapie, Arzneimitteltherapie, Bewegungstherapie, Ergotherapie, Soziotherapie, Physiotherapie, Entspannungstechniken und Sozialberatung.

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Veröffentlicht

20.01.2020