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Wie Lange Kann Man Eine Krankmeldung Bei Der Krankenkasse Nachreichen

Eine Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit (Krankenstand) ist dann gegeben, wenn der behandelnde Arzt bescheinigt, dass wegen der bestehenden Krankheit und der damit verbundenen Krankenbehandlung die zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht weiter ausgeübt werden kann

Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit werden für Krankengeldsanspruchsbe-rechtigte, durch den Vertragsarzt/die Vertragsärztin, die Vertrags-Gruppenpraxis bzw. durch eine eigene Einrichtung der Kasse gemeldet. Mit dem Einlangen dieser Meldung wird der/die Anspruchsberechtigte von der ansonsten ihm/ihr obliegen-den Meldeverpflichtung befreit.

Die Kasse kann die Richtigkeit von Krankmeldungen und Gesundmeldungen überprüfen und aus medizinischen Gründen einen davon abweichenden Zeitpunkt des Beginnes und des Endes der Arbeitsunfähigkeit bestimmen.

Wird der/die Anspruchsberechtigte von einem Wahlarzt/einer Wahlärztin oder einer Wahl-Gruppenpraxis behandelt und bescheinigt dieser bzw. diese die Arbeitsunfähigkeit, hat dies der/die Anspruchsberechtigte unverzüglich der Kasse unter Vorlage der ärztlichen Bescheinigung zu melden. Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (Beginn und Ende) obliegt dem von der Kasse hiezu beauftragten Arzt/der von der Kasse hiezu beauftragten Ärztin.

Sollte im Anschluss an eine stationäre Krankenhausbehandlung (aber auch einem Rehabilitationsaufenthaltes) weiterhin Arbeitsunfähigkeit vorliegen, ist unbedingt eine fortführende Krankmeldung durch den behandelnden Arzt zu veranlassen.

Achtung! Der behandelnde Arzt darf nur 1 Kalendertag rückwirkend krank-schreiben. Deshalb ist es wichtig, dass sich der Patient am 1. Tag der Erkrankung beim Arzt einfindet. Wird eine Krankmeldung länger als einen Tag rückwirkend ausgestellt, hat dies der Arzt auf der Krankmeldung besonders zu begründen.

Ambulante Behandlungsbescheinigungen (Ambulanzkarten) an sich sind keine Krankschreibung. Sie dienen lediglich als Nachweis zur Ausstellung einer solchen über den Behandler!

Krankmeldung an Ihren Dienstgeber

Die Arbeitsunfähigkeit ist unverzüglich dem Dienstgeber bzw. dem Arbeitsmarktservice zu melden.

Krankenstandskontrolle durch die ÖGK

Krankenstandskontrollen sind erforderlich, um den Krankheitszustand durch eigene Ärzte der Kasse zu überprüfen.

Kann der Einladung zur Kontrolle aufgrund von Bettlägerigkeit oder Gehunfähigkeit nicht nachgekommen werden, so ist dies der Kasse durch eine Bestätigung des behandelnden Arztes mitzuteilen.


Bei Fernbleiben von der ärztlichen Kontrolle ohne Entschuldigung (Bestätigung des behandelnden Arztes), behält sich die Kasse Sanktionen (wie z.B. Ruhen des Krankengeldes) vor.

Verhalten im Krankenstand

Damit die Genesung so schnell wie möglich fortschreiten kann, sind die vom Arzt getroffenen Anordnungen einzuhalten. Der behandelnde Arzt oder der Ärztliche Dienst der Krankenkasse kann zB. eine bestimmte Ausgehzeit festlegen.

Weiters ist jedes Verhalten zu vermeiden, dass der Genesung abträglich sein könnte. Die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit im Krankenstand ist untersagt.

Krankenbesuchsdienst

Es ist erforderlich, dass sich die Krankenkasse von der Einhaltung der ärztlichen Anordnungen (Bettruhe, Ausgehzeiten) überzeugt. Zu diesem Zweck sind geschulte und ausgewiesene Krankenbesucher der Kasse im Einsatz.

Ortswechsel

Sie befinden sich im Krankenstand und möchten Ihren Aufenthaltsort ändern?

Ändert sich Ihr Aufenthaltsort innerhalb von Österreich?

Teilen Sie uns bitte vorher die genaue Adresse telefonisch oder schriftlich (Brief, E‑Mail) mit.

Möchten Sie Österreich verlassen?

Dann müssen Sie vorher unsere Zustimmung einholen.
Sie können Ihren Antrag persönlich oder per Post an eine unserer Kundenservicestellen richten.

Rechtsgrundlagen:

§ 64 Abs. 4 und 5 der Krankenordnung

Haben Sie noch Fragen? Unser Team der Kundenservicestellen berät Sie auch gerne telefonisch.

Selbstabmeldung (Gesundmeldung)

Sie sind wieder gesund und möchten Ihren Krankenstand beenden?

Dazu haben Sie zwei Möglichkeiten:

  1. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt meldet Sie gesund.
  2. Sie melden sich selbst gesund
  • Geben Sie uns dazu bitte Ihre Daten und den Arbeitsbeginn im Online-Formular

Gesundmeldung   oder über " Meine SV " bekannt.

oder

  • übermitteln Sie uns Ihre Daten und den Arbeitsbeginn per E-Mail, Post, telefonisch oder persönlich.

Haben Sie noch Fragen? Unser Team der Kundenservicestellen   berät Sie auch gerne telefonisch.

Wie Lange Kann Man Eine Krankmeldung Bei Der Krankenkasse Nachreichen

Source: https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.833031

Posted by: johnsonmanis1967.blogspot.com

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