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Wie Lange Kann Man Eine Lastschrift Widerrufen

Widerruf der SEPA-Lastschrift bei falscher Rechnung Widerruf der SEPA-Lastschrift bei falscher Rechnung
Fotos: Image licensed by Ingram Image, Logo: European Payments Council, Montage: teltarif.de
F�r Handy-, Fest­netz- und Internet-Tarife werden monat­lich Millionen an Rech­nungen verschickt. Und diese sollte man auch stets auf Korrekt­heit pr�fen. Denn Abrech­nungs­fehler kommen immer wieder einmal vor. Noch schlimmer ist es, wenn auf der Handy-Rech­nung pl�tz­lich Rech­nungs­posten von Dritt­anbie­tern auftau­chen, bei denen man nie etwas bestellt hat.

In allen F�llen einer falschen Rech­nung stellt sich die Frage: Wie reagiere ich richtig? Wie verschaffe ich mir am besten Geh�r, damit die falsche Rech­nung schnellst­m�g­lich korri­giert wird? Mitunter beachten Verbrau­cher die Eigen­heiten digi­taler Abrech­nungs­sys­teme nicht - und wundern sich dann, wenn durch ihre Reak­tion alles noch schlimmer wird. Widerruf der SEPA-Lastschrift bei falscher Rechnung Widerruf der SEPA-Lastschrift bei falscher Rechnung
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Die Eigen­heiten von Abrech­nungs­sys­temen

Die elek­tro­nischen Systeme der Netz­betreiber und Provider f�r Kunden-Verwal­tung und Rech­nungs­stel­lung sind heut­zutage so konfi­guriert, dass dort m�glichst viel auto­matisch laufen soll. Ganz beson­ders die billigen Tarife der Discounter beruhen explizit darauf, dass am besten kein Mitar­beiter in den regu­l�ren Ablauf eingreifen muss. Der Kunde soll seinen Tarif und alle Optionen am besten selbst �ber das Online-Kunden­center oder die Smart­phone-App admi­nis­trieren - und der Rest soll am besten "von alleine laufen". In der Fach­sprache nennt man dies das "No-frills-Konzept" (Vertrags­bezie­hung ohne Schnick­schnack).

Wichtig zu wissen ist auch, dass sich Kunden­ver­wal­tung und Rech­nungs­stel­lung nicht immer im selben System befinden. Gerade bei den gro�en Netz­betrei­bern kann es sein, dass man je nach Thema bei einem Anruf oder einer schrift­lichen Kontakt­auf­nahme zwischen Kunden­betreuung, Rech­nungs­abtei­lung, Netz-Abtei­lung, Marke­ting-Abtei­lung/Neukun­den­wer­bung und Kunden-R�ck­gewin­nung (f�r Kunden, die gek�n­digt haben) hin- und her vermit­telt wird.

Aus Daten­schutz­gr�nden haben nicht immer alle Abtei­lungen und Kunden­betreuer dabei Zugriff auf den ganzen Daten­satz des Kunden, vor allem dann nicht, wenn einzelne Abtei­lungen zu externen Call­center-Dienst­leis­tern ausge­lagert wurden. Das hat f�r den Kunden mitunter den unsch�nen Effekt, dass er "die ganze Geschichte nochmal erz�hlen muss" und sich vorkommt, als wenn er "von Pontius zu Pilatus geschickt wird".

Verbrau­cher­freund­liche Rege­lungen als "Druck­mittel"?

Gleich­zeitig ist es so, dass der Kunde den Eindruck hat, dass eine Sache bei den Provi­dern meist reibungslos funk­tio­niert: N�mlich die monat­liche Abbu­chung der Grund­geb�hr von seinem Bank­konto. Das Bezahlen von Tele­kom­muni­kati­ons­dienst­leis­tungen per auto­mati­scher SEPA-Last­schrift ist heut­zutage Stan­dard. Und das inzwi­schen nicht mehr nur bei Vertrags­tarifen: Zahl­reiche Prepaid-Kunden lassen die gebuchte Tarif­option der Bequem­lich­keit halber inzwi­schen eben­falls gerne per SEPA-Last­schrift­mandat abbu­chen.

Die SEPA-Verein­barungen und das deut­sche BGB r�umen dem Kunden das Recht ein, inner­halb von acht Wochen nach der Belas­tungs­buchung einem Vorgang zu wider­spre­chen und den Betrag zur�ck­buchen zu lassen. Auch das meist bei Vertrags­abschluss erteilte SEPA-Last­schrift­mandat kann prin­zipiell jeder­zeit wider­rufen werden.

Durch diese eigent­lich positiv zu bewer­tende verbrau­cher­freund­liche Gesetz­gebung bei einer falschen Rech­nung kommen Kunden aber immer wieder auf die Idee, diese M�glich­keiten als Druck­mittel zu verwenden und dem eigenen Provider mal zu zeigen, "wo der Hammer h�ngt". Man ist �ber­zeugt davon, dass man unge­recht behan­delt wurde, bucht darum ohne weitere R�ck­fragen den ganzen Rech­nungs­bei­trag einfach zur�ck und denkt, der Provider w�rde daraufhin reum�tig ange­kro­chen kommen und um Verzei­hung bitten.

Eska­lati­ons­stufen: Von der Mahnung zum Inkasso

Doch diese Auffas­sung ist leider nicht kompa­tibel mit den eingangs beschrie­benen Eigen­heiten von Abrech­nungs­sys­temen. Dadurch, dass wie erl�u­tert in den Systemen zun�chst meist alles ohne Eingriff eines Menschen l�uft, wird das Ausbleiben von Zahlungen oder ein nega­tiver Saldo auf dem Kunden­konto aufgrund der R�ck­buchung zun�chst viel­leicht keinem Menschen auffallen.

Den Systemen f�llt das alles aber sehr wohl auf, und dann werden ohne weiteres Zutun von Menschen eben auch die zuvor fest­gelegten Mecha­nismen akti­viert. Besteht ein nega­tiver Saldo (Minus­betrag) auf dem Kunden­konto, der nicht inner­halb einer gewissen Frist ausge­gli­chen wird, versendet das System eine Mahnung. Kommt diese Mahnung wie so oft per E-Mail von einer "Noreply"-Adresse, kann der Kunde sogar nicht einmal direkt darauf antworten. Reagiert er darauf nicht oder aus Sicht des Systems nicht ad�quat, wird meist wieder ohne weiteren mensch­lichen Eingriff die n�chste Eska­lati­ons­stufe gez�ndet: Das Inkas­sover­fahren.

Dabei werden die Forde­rung und alle daf�r notwen­digen Kunden­daten ohne weitere R�ck­frage an ein externes Inkas­sob�ro �ber­geben. Dieses sendet dann eine Inkasso-Forde­rung an den Kunden. Ihre eigenen Auslagen und Geb�hren schlagen die Inkas­sob�ros dabei in der Regel einfach auf den ausste­henden Rech­nungs­betrag auf. Sp�tes­tens jetzt bekommen viele Kunden das Muffen­sausen und merken, dass die R�ck­buchung des Rech­nungs­betrags ohne weitere R�ck­frage m�gli­cher­weise der falsche Weg war. Bei einer falschen Rechnung am besten sofort reagieren Bei einer falschen Rechnung am besten sofort reagieren
Bild: Jake Hellbach - Fotolia.com

Wie erh�lt man sich statt­dessen richtig?

Bei einer falschen Rech­nung sollte man in der Regel sofort reagieren und direkt mit dem Kunden­ser­vice Kontakt aufnehmen. Hierbei sollte man immer den eigenen vollen Namen nennen und auch Kunden- sowie Vertrags­nummer, Rech­nungs­nummer und ggf. die entspre­chende Rufnummer des Handy- oder Fest­netz­ver­trags. Denn eine E-Mail, die au�er dem Beschwer­detext keinerlei Kunden­daten enth�lt, k�nnen die Kunden­betreuer meist nicht zuordnen. Vor allem dann nicht, wenn die Mail von einer ganz anderen E-Mail-Adresse kommt als derje­nigen, die beim Vertrags­abschluss ange­geben wurde.

Bei der Kontakt­auf­nahme sollte der Kunde stets ruhig und sach­lich bleiben, das Problem m�glichst genau beschreiben und den genauen Posten der Rech­nung nennen, der fehler­haft ist. Au�erdem sollte er m�glichst die fehler­hafte Rech­nung als PDF mitschi­cken. Im Beschwer­detext ist es immer sinn­voll, Formu­lie­rungen zu verwenden wie "Der Posten xy auf der Rech­nung Nr. 12346 ist fehler­haft. Der korrekte Betrag muss lauten..." oder "der Posten xy ist kein Bestand­teil meines Vertrags und wurde von mir niemals bestellt. Ich wider­spreche daher der Berech­nung dieses Postens."

Anschlie­�end sollte der Kunde einige Tage warten und nicht davon ausgehen, dass sein Anliegen inner­halb von 24 Stunden gere­gelt wird. Den Kunden­ser­vice mit weiteren E-Mails zu bombar­dieren, bevor man eine Antwort erhalten hat, bringt meist nichts, sondern verwirrt nur. Denn in der Regel weisen die Kunden­betreu­ungs­sys­teme dem Kunden f�r seine Beschwerde eine Ticket­nummer zu. Diese Ticket­nummer muss bei allen Antworten wieder mitge­schickt werden, am besten in der Betreff­zeile. Hat man schon mehrere Mails zum selben Thema geschickt und daher vom System mehrere Ticket­num­mern zuge­wiesen bekommen, ist es vorpro­gram­miert, dass die Kunden­betreuer verwirrt sind und etwas �ber­sehen.

Welches ist der beste Kontaktweg?

Insbe­son­dere Discounter, aber auch gro�e Netz­betreiber haben in den vergan­genen Jahren ihren Kunden­ser­vice umge­stellt - nicht immer zur Freude der Kunden. Eine tele­foni­sche Hotline gibt es fast �berall. Dies hat aller­dings den Nach­teil, dass kein schrift­licher Beweis f�r den Kontakt exis­tiert. Viele Provider haben aber inzwi­schen den Kunden­ser­vice per E-Mail einge­stellt und bieten auch kein Kontakt­for­mular mehr an. Eine Kunden­ser­vice-Kontakt­m�g­lich­keit per Fax ist seit Jahren so gut wie �berall ausge­storben.

Statt­dessen werden die Kunden oft auf Online-Chats oder einen Support per WhatsApp verwiesen. In der Tat ist das oft die schnellste M�glich­keit, ein Problem zu l�sen. Unsch�n f�r viele Kunden ist aller­dings, dass Support-Chats oft mit einem Bot, also einer auto­mati­schen Antwort-Maschine starten. Dem Bot sollte man das Problem nur in kurzen Stich­worten beschreiben. Falls dieser damit nicht zurecht kommt und nur auf FAQ-Seiten verweist, sollte man ihn mit einfa­chen Worten bitten, den Kontakt zu einem echten Support-Mitar­beiter herzu­stellen. Oft bietet der Bot dies auch von sich aus an.

Und wenn ich mein Geld doch nicht bekomme?

Leider gibt es nach wie vor den Fall, dass ein Kunde trotz einer berech­tigten Forde­rung vom Kunden­ser­vice nur mit vorge­fer­tigten Text­bau­steinen abge­speist wird und die Erstat­tung erst einmal verwei­gert wird.

Dann ist es tats�ch­lich das gute Recht des Kunden, die SEPA-Last­schrift f�r zuk�nf­tige Rech­nungen zu wider­rufen, vor allem wenn es sich um einen unbe­rech­tigten Abo-Betrag handelt, der m�gli­cher­weise auf der nach­fol­genden Rech­nung wieder auftau­chen wird. Dann ist es aber drin­gend notwendig, stets per Einzel­�ber­wei­sung jeden Monat p�nkt­lich die unstrit­tigen Teile der Rech­nung wie beispiels­weise die Grund­geb�hr zu bezahlen.

Dann merkt der Provider n�mlich, dass es dem Kunden tats�ch­lich nur um den falschen Rech­nungs­posten geht und nicht darum, den Provider um sein Geld zu prellen und damit zu "bestrafen". Gleich­zeitig sollte man nicht davon ablassen, sich immer wieder mit Verweis auf die bei Vertrags­abschluss verein­barten Kondi­tionen darauf zu berufen, dass der Rech­nungs­posten unbe­rech­tig­ter­weise abge­bucht wurde. Gleich­zeitig ist es sinn­voll, dem Provider eine realis­tische Frist f�r die R�ck­zah­lung zu setzen, beispiels­weise vier Wochen.

Bleibt auch dann die R�ck­zah­lung aus, sollte man sich abschlie­�end �ber­legen, ob die H�he des Betrags weitere Schritte recht­fer­tigt. Der n�chste Ansprech­partner ist dann die �rtliche Verbrau­cher­zen­trale oder die eigene Recht­schutz­ver­siche­rung. Denn jedem Kunden steht es frei, mit Hilfe von Verbrau­cher­schutz­orga­nisa­tionen oder nach Bera­tung durch einen Anwalt sein Recht geltend zu machen.

Weitere Tipps lesen Sie in unserem sepa­raten Ratgeber zum rich­tigen Verhalten bei einer falschen Rech­nung.

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Source: https://www.teltarif.de/verbraucher/falsche-rechnung/sepa-widerruf.html

Posted by: johnsonmanis1967.blogspot.com

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